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Kirchenrecht
Die Kirchenrechtswissenschaft ist eine theologische Disziplin und wird in der Regel der Praktischen Theologie zugeordnet. Methodik und Hermeneutik der Kirchenrechtswissenschaft orientieren sich an den ekklesiologischen Vorgaben für das Wesen und Ziel der Kirche. Bei der angemessenen Auslegung und Anwendung des Kirchenrechts werden juristische Kriterien beachtet und auch die theologische Grundlegung und pastorale Zielsetzung der einzelnen Normen einbezogen.Papst Johannes Paul II. hat bei Inkraftsetzung des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 (Codex Iuris Canonici = CIC) betont, dass es nicht Zweck des Kirchenrechts sein kann, „den Glauben, die Gnade, die Charismen und vor allem die Liebe im Leben der Kirche oder der Gläubigen zu ersetzen.“ Das kirchliche Recht hat vielmehr die Aufgabe, in der kirchlichen Gemeinschaft für Ordnung und Freiheit zu sorgen.
Darüber hinaus soll es dazu beitragen, dass Gerechtigkeit im Leben der Kirche verwirklicht wird und dass im Konfliktfall faire Lösungen gefunden werden, denn - so heißt es im Canon 1752 CIC / 1983 – das Heil der Seelen muss in der Kirche immer das oberste Gesetz sein. Nicht zuletzt deshalb ist das Kirchenrecht ein notwendiger Bestandteil des Theologiestudiums.